top of page
Corona-Schnelltest-STERN-Apotheke.jpg

Corona Antigen Schnelltest

Ab  25.November 2022  gelten für die Erstattung des Corona Schnelltests folgende Regelungen:

Kostenloser Schnelltest für

  • Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:

    • Krankenhäuser

    • Rehabilitationseinrichtungen

    • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen

    • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

    • Einrichtungen für ambulante Operationen

    • Dialysezentren

    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe

    • Tageskliniken

    • Entbindungseinrichtungen

    • Obdachlosenunterkünfte

    • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern

  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind

  • Pflegende Angehörige im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI

  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)

Für die Übernahme der Kosten benötigen wir eine entsprechende Selbstauskunft von Ihnen

 

Selbstzahler 5,00 Euro

Das Ergebnis Ihres Schnelltests erhalten Sie per E-Mail, als Papierausdruck oder schnell und diskret direkt in die Corona Warnapp.

 


Calendly
bottom of page